Beglaubigte Übersetzungen in über 225 Sprachen — durch beeidigte Übersetzer
Amtlich rechtsgültig für Behörden, Gerichte, Notare und Botschaften in Deutschland — für Kanzleien, Unternehmen und Privatpersonen
Beglaubigte Übersetzungen mit Bestätigungsformel, Stempel und Unterschrift — durch von einem Landgericht ernannte beeidigte Übersetzer, eingetragen in der Justiz-Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen. Rechtsgültig für Ausländerbehörden, das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), Gerichte, Notare und Standesämter. Inklusive Apostille (Haager Apostille-Übereinkommen, 1961) via Auswärtiges Amt oder konsularische Legalisation. Für Kanzleien, Unternehmen und Privatpersonen mit internationalen Dokumenten in Deutschland.
Beglaubigte Übersetzungen, die bei jeder Behörde in DACH Bestand haben
Ecrivus arbeitet ausschließlich mit öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern, die durch Oberlandesgerichte (DE), die Justiz (AT) oder kantonale Stellen (CH) ermächtigt sind. Jede Übersetzung wird mit Stempel und Unterschrift versehen, durch einen zweiten Spezialisten kontrolliert und ist rechtsgültig bei Behörden, Gerichten, Notaren und Standesämtern.
Vereidigte Übersetzer, anerkannt in DE, AT und CH
Stempel, Unterschrift und Korrekturlesung durch zweiten Übersetzer
Eiltermin im Angebot bestätigt — auch für beglaubigte Dokumente
Beglaubigte Übersetzungen werden für offizielle Dokumente wie Geburtsurkunden,
Heiratsurkunden, Zeugnisse, Arbeitsverträge, Satzungen und Behördendokumente
(BAMF, BFA, SEM) benötigt. Ohne amtliche Beglaubigung werden Übersetzungen von
Behörden oder Gerichten nicht akzeptiert. Die Lieferzeit wird im Angebot bestätigt;
für Eilaufträge teilen wir vorab mit, welche Frist wir einhalten können. Sehen Sie
sich unsere beliebtesten Sprachkombinationen an —
darunter Englisch-Deutsch,
Französisch-Deutsch und
Spanisch-Deutsch.
Wir übernehmen den gesamten Vorgang rund um Ihre beglaubigte Übersetzung — vom
vereidigten Übersetzer mit Stempel und Unterschrift bis zur Apostille-Legalisation,
Eillieferung und postalischem Versand der Originale per Einschreiben.
01
Apostille-Legalisation
Für die Verwendung in 120+ Ländern, die das Haager Apostille-Übereinkommen (1961) unterzeichnet haben. Wir übernehmen die Apostille bei der zuständigen deutschen Stelle (Landgericht oder Regierungspräsidium) und liefern Ihre beglaubigte Übersetzung samt Apostille in einem Vorgang — ohne separaten Behördengang.
02
Überbeglaubigung und Legalisation
Für Länder außerhalb des Apostille-Übereinkommens (z. B. Kanada, VAE, Vietnam) ist eine zusätzliche Legalisation erforderlich. Wir koordinieren die gesamte Kette: Landgericht → Bundesverwaltungsamt → Botschaft — ein Ansprechpartner für den gesamten Vorgang.
03
Eilauftrag bei beglaubigten Übersetzungen
Dringende beglaubigte Übersetzung erforderlich für eine BAMF-Frist, eine Gerichtsverhandlung oder einen notariellen Termin? Teilen Sie uns Ihren Termin mit — wir bestätigen im Angebot die kürzest mögliche Lieferzeit, inklusive Stempel, Unterschrift und Korrekturlesung.
04
Digitale und postalische Lieferung
Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung digital als zertifizierte PDF und auf Wunsch zusätzlich postalisch per Einschreiben — mit originalem Stempel und Unterschrift auf Papier. Für Behörden, Notare oder Botschaften, die ein Original verlangen.
Sprachreichweite
Beliebte Sprachen und Kombinationen für beglaubigte Übersetzungen
Vom Englischen über Deutsch und Französisch bis Arabisch, Türkisch und Hindi — die meistgefragten Sprachen für BAMF-Verfahren, M&A-Akten und Familienrecht. Klicken Sie für gezielte Informationen pro Sprache oder Sprachpaar.
Sie übermitteln uns Ihr Dokument per E-Mail oder über unser sicheres Upload-Formular. Wir bestätigen den Eingang und senden Ihnen ein Angebot mit Lieferzeit und Preis — stets unter NDA.
02
Zuweisung an einen vereidigten Übersetzer
Ihr Auftrag wird einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer zugewiesen, der auf die jeweilige Sprachkombination und das Fachgebiet spezialisiert ist und von der zuständigen Behörde (OLG in Deutschland, Justiz in Österreich, kantonale Behörde in der Schweiz) anerkannt ist.
03
Übersetzung mit Beglaubigung
Der Übersetzer fertigt das Dokument präzise an und versieht es mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk als Bescheinigung, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist.
04
Korrekturlesung durch zweiten Übersetzer
Ein zweiter Übersetzer prüft die beglaubigte Übersetzung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und korrekte Terminologie — bevor Sie das Dokument erhalten.
05
Lieferung digital und postalisch
Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung digital (PDF mit gescanntem Stempel und Unterschrift) und auf Wunsch zusätzlich als beglaubigtes Originalexemplar per Post. Apostille- oder Überbeglaubigung ebenfalls möglich.
Amtlich beglaubigt
Unsere vereidigten Übersetzer bestehen vor jeder Behörde.
Eine beglaubigte Übersetzung ist kein Textdokument mit Zusatzstempel — sie ist ein offizielles, rechtsgültiges Beweisstück. Unsere Übersetzer sind persönlich vereidigt und einsetzbar für Gerichte, BAMF, BFA, SEM und Notare, in mehr als 225 Sprachen.
Ecrivus International — beglaubigter Übersetzungsdienst
Amtlich beglaubigt, rechtsgültig vor jeder Behörde
Von Stempel und Unterschrift bis Korrekturlesung durch einen zweiten Übersetzer und Apostille — unser Vorgehen ist auf Dokumente abgestimmt, die keinen Spielraum für Zweifel lassen.
Vereidigte Übersetzer in DACH
Alle unsere beglaubigten Übersetzer sind durch ein Oberlandesgericht (DE), die zuständige Justizbehörde (AT) oder eine kantonale Stelle (CH) öffentlich bestellt und ermächtigt — anerkannt durch Behörden, Gerichte und Standesämter.
Eiltermin im Angebot bestätigt
Sie haben es eilig? Teilen Sie uns Ihren Termin mit — wir bestätigen im Angebot die kürzest mögliche Lieferzeit für Ihre beglaubigte Übersetzung, inklusive amtlichem Stempel, Unterschrift und Korrekturlesung.
225+ Sprachen verfügbar
Von Arabisch und Hindi bis Schwedisch und Tigrinisch: Wir liefern beglaubigte Übersetzungen in mehr als 225 Sprachen — auch für seltenere Migrationssprachen.
Rechtsgültig und amtlich anerkannt
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von Behörden, Gerichten, Notaren, Standesämtern, dem BAMF (DE), dem BFA (AT), dem SEM (CH) sowie von Botschaften akzeptiert.
Qualitätssicherung
Ihre Übersetzung, amtlich und rechtsgültig
Jede beglaubigte Übersetzung durchläuft denselben festen Qualitätsprozess — vereidigt angefertigt, durch einen zweiten Übersetzer korrekturgelesen und mit zertifizierter Unterschrift versehen.
Öffentlich bestellt und beeidigtVereidigte Übersetzer in DACH
Stempel und UnterschriftAuf jeder beglaubigten Übersetzung
Korrekturlesung durch zweiten ÜbersetzerWo Rechtsgebiet, Risiko oder Umfang dies erfordern
NDA bei jedem AuftragVertraulichkeit gewährleistet
MuttersprachlerMuttersprache in 225+ Sprachen
Apostille möglichLegalisation für Auslandsgebrauch
Aus der Praxis
Konkrete Projekte beglaubigter Übersetzungen
Ein Auszug aus kürzlich gelieferten beglaubigten Projekten — von Gerichtsakten über BAMF-Dossiers bis zu Apostille-Verfahren. Jeder Fall begann mit einer einzigen Angebotsanfrage.
01Anwaltskanzlei · Grenzüberschreitend
Case Study
Gerichtsakte FR → DE — Lieferung in 48 Stunden
Eine Münchener Anwaltskanzlei benötigte kurzfristig beglaubigte Übersetzungen von 32 Seiten Gerichtsakten aus dem Französischen ins Deutsche, für ein grenzüberschreitendes Verfahren am Landgericht München.
FR → DESprachen
3,2KWörter
48 hLieferzeit
02BAMF · Migration
Case Study
Diplome und Urkunden HI → DE für BAMF-Verfahren
Ein Ingenieur aus Indien beantragte einen Aufenthaltstitel beim BAMF und benötigte beglaubigte Übersetzungen von Diplomen, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde aus dem Hindi ins Deutsche — einschließlich Anerkennungsverfahren.
HI → DESprachen
6Dokumente
3 TLieferzeit
03Gesellschaftsrecht · Apostille
Case Study
Apostille-Verfahren Satzung DE → EN für US-Tochtergesellschaft
Eine deutsche Holding benötigte beglaubigte englische Übersetzungen von Satzung und Handelsregisterauszug für eine Tochtergesellschaft in den USA, mit Apostille-Legalisation für die internationale Rechtsgültigkeit.
DE → ENSprachen
4Dokumente
5 TLieferzeit
Dokumentenspektrum
Für welche Dokumente?
8Dokumenttypen
Wir liefern beglaubigte Übersetzungen für alle gängigen offiziellen Dokumente — von Urkunden und Diplomen bis zu Gerichtsakten und Visumspapieren.
Geburtsurkunde
Heirats- oder Scheidungsurkunde
Zeugnisse und Diplome
Behörden- und BAMF-Dokumente
Verträge und Satzungen
Gerichtsurteile
Medizinische Atteste
Reisepass- und Visumsdokumente
Vertraut von Behörden, Kanzleien & internationalen Unternehmen
HPBundesministerium der JustizBASFSiemensSAPBoschBMWCalvin KleinRocheLandesgerichtAmazonShellDeutsche BahnASMLAudi
HPBundesministerium der JustizBASFSiemensSAPBoschBMWCalvin KleinRocheLandesgerichtAmazonShellDeutsche BahnASMLAudi
Häufig in Kombination mit der beglaubigten Übersetzung gewählt — von der juristischen Übersetzung über das Dolmetschen bis zur Terminologieverwaltung für laufende Akten.
Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten und einer einfachen Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer angefertigt — von einem Landgericht im jeweiligen Bundesland ernannt und in der Justiz-Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen. Die Übersetzung wird mit Bestätigungsformel, Stempel und Unterschrift versehen, untrennbar mit dem Originaldokument verbunden, wodurch sie amtlich rechtsgültig wird. Eine einfache Übersetzung verfügt nicht über diese rechtliche Anerkennung und wird von Behörden, Gerichten oder dem BAMF nicht akzeptiert.
Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
Die Bearbeitungszeit ist projektabhängig und wird vorab im Angebot bestätigt. Faktoren: Wortzahl, Sprachkombination, Notwendigkeit von Apostille oder konsularischer Legalisation und Verfügbarkeit eines beeidigten Übersetzers in der jeweiligen Sprachkombination. Für Eilaufträge können wir in der Regel schneller liefern — kontaktieren Sie uns mit Ihrer konkreten Frist.
Welche Dokumente können beglaubigt übersetzt werden?
Für Privatpersonen: Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden, Diplome und Zeugnisse (für die Anerkennung in Deutschland), Reisepässe und Identitätsnachweise, Führerscheine sowie Akten der Ausländerbehörde und des BAMF. Für Geschäftskunden: Arbeitsverträge, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen, notarielle Urkunden, Gerichtsurteile und Beschlüsse, Prozessunterlagen und internationale Handelsverträge.
Werden die beglaubigten Übersetzungen von Ecrivus von deutschen Behörden akzeptiert?
Ja. Alle beglaubigten Übersetzungen werden von vereidigten Übersetzern angefertigt, die von einem Landgericht in einem Bundesland ernannt wurden und in der Justiz-Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen sind. Ihre Befugnis ist von deutschen Behörden anerkannt — Ausländerbehörden, BAMF, Amts- und Landgerichten, Notaren, Standesämtern und Botschaften.
Muss eine beglaubigte Übersetzung zusätzlich legalisiert werden (Apostille)?
Das hängt vom Verwendungszweck und vom Bestimmungsland ab. Für die Verwendung innerhalb Deutschlands ist eine beglaubigte Übersetzung in der Regel ausreichend. Für Länder, die das Haager Apostille-Übereinkommen (1961) unterzeichnet haben, genügt eine Apostille — wir besorgen sie über das Auswärtige Amt und liefern Ihre beglaubigte Übersetzung samt Apostille in einem Vorgang. Für Länder außerhalb des Apostille-Übereinkommens (zum Beispiel Kanada, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam) übernehmen wir die gesamte konsularische Legalisationskette über das Auswärtige Amt und die Botschaft des Ziellandes.
Kann ich die beglaubigte Übersetzung digital und auf Papier erhalten?
Ja. Standardmäßig erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung digital als zertifizierte PDF mit gescannter Bestätigungsformel, Stempel und Unterschrift. Auf Wunsch senden wir zusätzlich ein physisches Exemplar per Einschreiben — mit originalem Stempel und Unterschrift auf Papier, untrennbar mit dem Originaldokument verbunden. Für Behörden, Notare oder Botschaften, die ein Original verlangen, ist die Papierversion in der Regel erforderlich.
Können Sie auch beglaubigt übersetzen für seltenere Sprachen wie Tigrinisch oder Dari?
Ja. Dank unseres Netzwerks von mehr als 10.000 Sprachexperten im Netzwerk in über 225 Sprachen verfügen wir auch für seltenere Sprachen über beeidigte Übersetzer — von Tigrinisch, Amharisch und Dari bis Uigurisch, Kurdisch und Birmanisch. Häufig eingesetzt für BAMF-Verfahren, Asyl- und Migrationsfälle.
01Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten und einer einfachen Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer angefertigt — von einem Landgericht im jeweiligen Bundesland ernannt und in der Justiz-Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen. Die Übersetzung wird mit Bestätigungsformel, Stempel und Unterschrift versehen, untrennbar mit dem Originaldokument verbunden, wodurch sie amtlich rechtsgültig wird. Eine einfache Übersetzung verfügt nicht über diese rechtliche Anerkennung und wird von Behörden, Gerichten oder dem BAMF nicht akzeptiert.
02Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
Die Bearbeitungszeit ist projektabhängig und wird vorab im Angebot bestätigt. Faktoren: Wortzahl, Sprachkombination, Notwendigkeit von Apostille oder konsularischer Legalisation und Verfügbarkeit eines beeidigten Übersetzers in der jeweiligen Sprachkombination. Für Eilaufträge können wir in der Regel schneller liefern — kontaktieren Sie uns mit Ihrer konkreten Frist.
03Welche Dokumente können beglaubigt übersetzt werden?
Für Privatpersonen: Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden, Diplome und Zeugnisse (für die Anerkennung in Deutschland), Reisepässe und Identitätsnachweise, Führerscheine sowie Akten der Ausländerbehörde und des BAMF. Für Geschäftskunden: Arbeitsverträge, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen, notarielle Urkunden, Gerichtsurteile und Beschlüsse, Prozessunterlagen und internationale Handelsverträge.
04Werden die beglaubigten Übersetzungen von Ecrivus von deutschen Behörden akzeptiert?
Ja. Alle beglaubigten Übersetzungen werden von vereidigten Übersetzern angefertigt, die von einem Landgericht in einem Bundesland ernannt wurden und in der Justiz-Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen sind. Ihre Befugnis ist von deutschen Behörden anerkannt — Ausländerbehörden, BAMF, Amts- und Landgerichten, Notaren, Standesämtern und Botschaften.
05Muss eine beglaubigte Übersetzung zusätzlich legalisiert werden (Apostille)?
Das hängt vom Verwendungszweck und vom Bestimmungsland ab. Für die Verwendung innerhalb Deutschlands ist eine beglaubigte Übersetzung in der Regel ausreichend. Für Länder, die das Haager Apostille-Übereinkommen (1961) unterzeichnet haben, genügt eine Apostille — wir besorgen sie über das Auswärtige Amt und liefern Ihre beglaubigte Übersetzung samt Apostille in einem Vorgang. Für Länder außerhalb des Apostille-Übereinkommens (zum Beispiel Kanada, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam) übernehmen wir die gesamte konsularische Legalisationskette über das Auswärtige Amt und die Botschaft des Ziellandes.
06Kann ich die beglaubigte Übersetzung digital und auf Papier erhalten?
Ja. Standardmäßig erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung digital als zertifizierte PDF mit gescannter Bestätigungsformel, Stempel und Unterschrift. Auf Wunsch senden wir zusätzlich ein physisches Exemplar per Einschreiben — mit originalem Stempel und Unterschrift auf Papier, untrennbar mit dem Originaldokument verbunden. Für Behörden, Notare oder Botschaften, die ein Original verlangen, ist die Papierversion in der Regel erforderlich.
07Können Sie auch beglaubigt übersetzen für seltenere Sprachen wie Tigrinisch oder Dari?
Ja. Dank unseres Netzwerks von mehr als 10.000 Sprachexperten im Netzwerk in über 225 Sprachen verfügen wir auch für seltenere Sprachen über beeidigte Übersetzer — von Tigrinisch, Amharisch und Dari bis Uigurisch, Kurdisch und Birmanisch. Häufig eingesetzt für BAMF-Verfahren, Asyl- und Migrationsfälle.
Social Proof
Kundenstimmen
Was Kunden über die Zusammenarbeit mit Ecrivus sagen — von beglaubigten Verträgen bis zu umfangreichen BAMF-Akten.
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★★★★★
Die beglaubigten Übersetzungen für unsere internationalen Angelegenheiten werden schnell und sorgfältig geliefert. Unser fester Projektmanager kennt unsere Unterlagen in- und auswendig.
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