| Simultandolmetschen | Konferenz, Kongress oder multilaterale Verhandlung mit 2+ Sprachen gleichzeitig | Großes Publikum, kontinuierliche Übertragung ohne Sprecherpausen | Dolmetscher live aus schalldichter Kabine mit Kopfhörer-Empfängern nach AIIC-Technikempfehlungen | Nein — außer gerichtlichem Kontext | Angebot anfragen → |
| Konsekutivdolmetschen | Verhandlung, Pressekonferenz, Unternehmensbesuch oder kurze Rede | Sprecher pausiert alle 1–3 Minuten; Dolmetscher fasst danach zusammen | Professionelle Wiedergabe mit Notizen; geeignet für kleine bis mittelgroße Gruppen | Manchmal — abhängig von Auftrag und Jurisdiktion | Angebot anfragen → |
| Flüsterdolmetschen (Chuchotage) | Sehr kleine Gruppe bis zwei Zuhörer, kein Equipment erforderlich | Dolmetscher flüstert simultan ins Ohr des Zuhörers | Keine Kabine oder Technik nötig; geeignet für Besichtigungen und kleine Delegationen | Nein | Angebot anfragen → |
| Verhandlungsdolmetschen | BAMF-Anhörung, Arztaufklärungsgespräch, Polizeibefragung oder Vier-Augen-Gespräch | Kleinformat; Dolmetscher übermittelt abwechselnd für beide Parteien | Flexibles Dolmetschen für strukturierte Gespräche; GDolmG-vereidigter Dolmetscher für Gericht verfügbar | Ja — für Gerichtsverhandlungen ist ein allgemein beeidigter Dolmetscher (GDolmG) vorgesehen | Dolmetscher anfragen → |
| Videodolmetschen (VRI) | Krankenhaus, BAMF-Anhörung, juristische Erstberatung oder Geschäftsgespräch — remote | Dolmetscher über DSGVO-konforme verschlüsselte Verbindung; nicht physisch anwesend | Schnelle Vermittlung für gängige Sprachpaare; weniger geeignet für schwierige Aufklärungsgespräche | Manchmal — abhängig von Kontext und gerichtlicher Anforderung | Videodolmetschen → |
| Konferenztechnik mieten | Konferenz oder Veranstaltung, bei der Teilnehmer Empfänger für Simultandolmetschen tragen | Sie haben Raum und Publikum, aber keine Dolmetschertechnik; Techniker vor Ort gewünscht | Komplette Simultananlage: Kabinen, Empfänger, Mikrofone, Techniker vor Ort | Nein | Dolmetschertechnik → |
| Vereidigter Dolmetscher (GDolmG) | Gerichtsverhandlung, polizeiliche Vernehmung, behördliche Anhörung | Nach § 189 GVG vorgesehen; seit 1. Januar 2023 bundeseinheitlich nach dem Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) | Allgemein beeidigter Dolmetscher — eingetragen in der bundesweiten Datenbank justiz-dolmetscher.de | Ja — allgemeine Beeidigung nach GDolmG (§ 189 GVG) ist der gesetzliche Standard | Dolmetscher anfragen → |