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Beglaubigte Übersetzung: Anforderungen & Kosten

beglaubigte Übersetzung vereidigter Übersetzer Deutschland Übersetzungsbüro

Sie möchten ein ausländisches Diplom in Deutschland anerkennen lassen, eine Geburtsurkunde beim Standesamt vorlegen oder Unterlagen für ein Visum beim Ausländeramt einreichen? In all diesen Fällen verlangen deutsche Behörden eine beglaubigte Übersetzung — angefertigt von einem beim Landgericht vereidigten Übersetzer.

Doch was genau bedeutet „amtlich beglaubigt”? Wer darf eine solche Übersetzung anfertigen? Und was kostet das Ganze? Dieser Leitfaden beantwortet alle Fragen, die Sie als Auftraggeber in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn eine offizielle Stelle die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung garantiert sehen möchte. In der Praxis betrifft dies folgende Situationen:

  • Zeugnisse und Diplome — für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse durch die Kultusministerkonferenz (KMK), die anabin-Datenbank, uni-assist oder die zuständige Anerkennungsstelle Ihres Bundeslandes.
  • Geburtsurkunden und Heiratsurkunden — für die Vorlage beim Standesamt, bei der Botschaft oder beim Konsulat, beispielsweise bei der Eheschließung mit einem ausländischen Partner.
  • Aufenthalts- und Asylverfahren — das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Ausländerbehörden der Länder verlangen beglaubigte Übersetzungen von Identitätsdokumenten, Gerichtsbeschlüssen und Beweismitteln.
  • Gerichtliche Verfahren — jedes fremdsprachige Dokument, das als Beweismittel bei einem deutschen Gericht eingereicht wird, muss beglaubigt übersetzt sein. Dies gilt für Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren gleichermaßen.
  • Notarielle Urkunden — Immobilientransaktionen, Erbschaftsangelegenheiten oder Gesellschaftsverträge mit internationalen Parteien.
  • Handelsregisteranmeldungen — ausländische Satzungen, Gesellschafterbeschlüsse und Vollmachten für die Eintragung beim Registergericht.
  • Führerscheinumschreibung — bei der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins verlangen die Führerscheinstellen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments.
  • Rentenansprüche und Sozialversicherung — ausländische Versicherungsnachweise und Arbeitsbescheinigungen für die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen.

Faustregel: Wenn der Empfänger eine Behörde, ein Gericht oder ein Notar ist, benötigen Sie fast immer eine beglaubigte Übersetzung.

Beglaubigte Übersetzung vs. einfache Übersetzung: der Unterschied

Nicht jede Übersetzung muss beglaubigt sein. Die folgende Übersicht hilft Ihnen, den richtigen Übersetzungstyp zu wählen:

MerkmalBeglaubigte ÜbersetzungEinfache Übersetzung
Erstellt vonVereidigtem Übersetzer (OLG-ermächtigt)Qualifiziertem Fachübersetzer
EnthältBeglaubigungsvermerk, Stempel, Unterschrift, RegistriernummerNur die Übersetzung
RechtswirkungVon Behörden, Gerichten und Notaren akzeptiertKeine offizielle Gültigkeit
QualitätskontrolleVier-Augen-Prinzip mit besonderem Fokus auf VollständigkeitStandardmäßiges Qualitätsmanagement
FormatierungEntspricht in der Regel dem OriginallayoutFlexible Formatierung
KostenHöher aufgrund der BeglaubigungsanforderungenGünstiger
AnwendungsfälleBehörden, Gerichte, Standesämter, Universitäten, NotareMarketingmaterialien, interne Kommunikation, Websites, technische Handbücher

Wann eine einfache Übersetzung genügt: interne Geschäftskommunikation, Marketingtexte, Website-Lokalisierung, Produktbeschreibungen, technische Dokumentation und jede Situation, in der die Übersetzung nicht bei einer offiziellen Stelle eingereicht werden muss. Für solche Inhalte kann maschinelle Übersetzung mit Post-Editing (MTPE) eine kosteneffiziente Alternative sein — für beglaubigte Übersetzungen ist MT hingegen nicht zulässig.

Wie funktioniert der Prozess?

Bei Ecrivus International haben wir den Ablauf so einfach wie möglich gestaltet. Sie müssen nicht selbst einen vereidigten Übersetzer suchen — wir übernehmen alles für Sie.

Schritt 1: Dokument einreichen

Senden Sie uns einen Scan (mindestens 300 dpi) oder ein scharfes Foto Ihres Dokuments über unser Angebotsformular, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Das Original müssen Sie nicht einsenden.

Schritt 2: Prüfung und Angebot

Unser Projektmanager prüft Ihr Dokument, bestimmt die erforderliche Sprachkombination und klärt, ob zusätzlich eine Apostille oder notarielle Beglaubigung benötigt wird. Innerhalb eines Werktages erhalten Sie ein verbindliches Angebot mit klarer Preisangabe und Lieferzeit.

Schritt 3: Übersetzung durch vereidigten Übersetzer

Ihr Dokument wird von einem beim Oberlandesgericht (OLG) oder der zuständigen Landesbehörde ermächtigten und vereidigten Übersetzer übersetzt. Der Übersetzer versieht die Übersetzung mit seinem offiziellen Stempel, seiner Unterschrift und dem Beglaubigungsvermerk, der die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt.

Schritt 4: Qualitätskontrolle

Ein zweiter Sprachexperte überprüft die Übersetzung auf inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und korrekte Formatierung. Bei beglaubigten Übersetzungen ist Präzision entscheidend — ein einziger Fehler bei einem Namen oder Datum kann zur Ablehnung führen.

Schritt 5: Lieferung

Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung als gesichertes PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur. Benötigen Sie ein physisches Exemplar mit Originalstempel und eigenhändiger Unterschrift? Dann versenden wir dieses per Einschreiben an Ihre Adresse in Deutschland oder im Ausland. Die meisten beglaubigten Übersetzungen werden innerhalb von 2 bis 5 Werktagen geliefert.

Kosten und Lieferzeit

Die Kosten einer beglaubigten Übersetzung richten sich nach Sprachkombination, Dokumentumfang und Dringlichkeit. Die Gebühren orientieren sich teilweise am Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), das die Vergütung von Übersetzern bei Gerichtsaufträgen regelt. Für private Aufträge gelten marktübliche Sätze, die in der Regel über den JVEG-Sätzen liegen.

JVEG-Sätze als Orientierung

Das JVEG sieht in § 11 folgende Vergütungssätze für gerichtlich bestellte Übersetzer vor:

  • Grundvergütung: 1,55 € pro Zeile (à 55 Anschläge) für die Übersetzung
  • Erhöhte Vergütung: 1,85 € pro Zeile bei besonders schwierigen Texten (z. B. juristische oder medizinische Fachsprache)
  • Beglaubigungszuschlag: Die Beglaubigung selbst wird mit einem Pauschalbetrag vergütet

Für private Aufträge liegen die Preise in der Praxis häufig über diesen Sätzen, da der Marktpreis von der Verfügbarkeit vereidigter Übersetzer für die jeweilige Sprachkombination abhängt.

Unsere Richtwerte

DokumenttypLieferzeitRichtwertBeispiel
Geburtsurkunde (1 Seite)2–3 WerktageAb 75 €Arabisch → Deutsch
Diplom mit Zeugnis (2–4 Seiten)3–5 WerktageAb 85 € pro SeitePolnisch → Deutsch
Heiratsurkunde (1–2 Seiten)2–3 WerktageAb 80 € pro SeiteTürkisch → Deutsch
Gerichtsurteil (5–15 Seiten)5–7 WerktageAb 90 € pro SeiteRussisch → Deutsch
Führerschein (1 Seite)1–2 WerktageAb 65 €Alle Sprachen → Deutsch
Eilübersetzung (jedes Dokument)24 StundenAb 130 € pro SeiteAlle Sprachkombinationen
Apostille (über Landgericht/Behörde)5–10 zusätzliche WerktageAb 85 € (zzgl. Amtsgebühren)Auf Anfrage

Den genauen Preis erhalten Sie in unserem kostenfreien Angebot. Fordern Sie hier Ihr Angebot an. Einen umfassenden Überblick über Übersetzungskosten finden Sie in unserem Artikel Was kostet eine Übersetzung?.

Was beeinflusst den Preis? Die wichtigsten Kostenfaktoren sind: die Sprachkombination (seltene Sprachen sind teurer, da weniger vereidigte Übersetzer verfügbar sind), die Fachkomplexität (juristische oder medizinische Texte kosten mehr), die Dringlichkeit (Eilzuschläge betragen in der Regel 50–70 %) und ob ein physischer Versand oder eine Apostille benötigt wird.

Was macht eine Übersetzung amtlich beglaubigt?

Eine Übersetzung gilt in Deutschland als amtlich beglaubigt, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Übersetzer ist ermächtigt und vereidigt — er oder sie wurde von einem Oberlandesgericht (z. B. OLG Düsseldorf, OLG München, KG Berlin) oder der zuständigen Landesbehörde öffentlich bestellt und vereidigt. Die Ermächtigung ist im Stempel des Übersetzers vermerkt.
  2. Der Beglaubigungsvermerk ist vorhanden — der Übersetzer erklärt schriftlich, dass die Übersetzung den Inhalt des fremdsprachigen Dokuments richtig und vollständig wiedergibt.
  3. Stempel und Unterschrift — der Übersetzer setzt seinen amtlichen Stempel (mit Registriernummer und Angabe des ermächtigenden Gerichts) und seine eigenhändige Unterschrift unter die Übersetzung.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Vereidigung von Übersetzern ist in Deutschland Ländersache. Das bedeutet, dass die zuständige Stelle je nach Bundesland variiert:

  • Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen: Das Oberlandesgericht (OLG) am Wohnsitz des Übersetzers ist zuständig für die Vereidigung.
  • Berlin: Das Kammergericht (KG) Berlin übernimmt die Funktion des OLG.
  • Hamburg: Das Hanseatische Oberlandesgericht ist zuständig.
  • Baden-Württemberg: Hier erfolgt die Beeidigung durch das Landgericht.

Wichtig: Eine Ermächtigung durch ein OLG eines bestimmten Bundeslandes wird in der Regel bundesweit anerkannt. Sie müssen also keinen Übersetzer aus dem gleichen Bundesland beauftragen, in dem das Dokument eingereicht wird.

Beglaubigt vs. zertifiziert vs. notariell — der Unterschied

BegriffBedeutungAkzeptanz
Beglaubigte ÜbersetzungVom vereidigten Übersetzer mit Stempel und Vermerk bestätigtVon allen deutschen Behörden, Gerichten und Notaren akzeptiert
Zertifizierte ÜbersetzungQualitätsbestätigung durch das Übersetzungsbüro (kein vereidigter Übersetzer)Für interne Zwecke, nicht für Behörden
Notariell beglaubigte ÜbersetzungEin Notar beglaubigt die Unterschrift des vereidigten ÜbersetzersManchmal für den internationalen Gebrauch erforderlich

Für die große Mehrheit der Behördenvorgänge in Deutschland ist die beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer ausreichend. Eine zusätzliche notarielle Beglaubigung wird nur in Ausnahmefällen verlangt — etwa bei Dokumenten, die im Ausland verwendet werden sollen.

Apostille für den internationalen Gebrauch

Soll Ihre beglaubigte Übersetzung im Ausland verwendet werden, kann eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen erforderlich sein. In Deutschland wird die Apostille vom zuständigen Landgericht oder der Landesjustizverwaltung ausgestellt. Das Verfahren dauert in der Regel 5 bis 10 Werktage und umfasst folgende Schritte:

  1. Der vereidigte Übersetzer erstellt die beglaubigte Übersetzung.
  2. Die Unterschrift des Übersetzers wird vom zuständigen Landgericht verifiziert.
  3. Das Landgericht stellt die Apostille aus, die die Echtheit der Unterschrift bestätigt.

Wir übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie — von der Übersetzung bis zur Aushändigung des apostillierten Dokuments.

Besonderheiten in Österreich und der Schweiz

Österreich: In Österreich werden gerichtlich zertifizierte Übersetzer (allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher und Übersetzer) vom Landesgericht bestellt. Die Liste ist öffentlich einsehbar beim Justizministerium. Österreichische beglaubigte Übersetzungen werden von deutschen Behörden in der Regel akzeptiert, insbesondere im EU-Kontext.

Schweiz: Die Schweiz hat kein einheitliches System der Vereidigung von Übersetzern. In einigen Kantonen werden Übersetzer vom Kantonsgericht vereidigt, in anderen gibt es keine formelle Vereidigung. Für die Verwendung schweizerischer Dokumente in Deutschland ist daher oft eine zusätzliche Beglaubigung oder Apostille erforderlich.

Häufig angeforderte Sprachkombinationen

Mit unserem Netzwerk von über 10.000 Übersetzern in mehr als 225 Sprachen decken wir nahezu jede Sprachkombination ab. Die am häufigsten angefragten beglaubigten Übersetzungen in Deutschland sind:

  • Arabisch → Deutsch — Personenstandsurkunden, Asylverfahren, Identitätsdokumente
  • Türkisch → Deutsch — Heiratsurkunden, Diplome, Führerscheine
  • Polnisch → Deutsch — Arbeitszeugnisse, Diplome, Geburtsurkunden
  • Russisch → Deutsch — Hochschulzeugnisse, gerichtliche Dokumente
  • Rumänisch → Deutsch — Geburtsurkunden, Schulzeugnisse
  • Englisch → Deutsch — Handelsregisterauszüge, Verträge, akademische Zeugnisse
  • Französisch → Deutsch — notarielle Urkunden, Unternehmensdokumente
  • Ukrainisch → Deutsch — Personenstandsurkunden, Bildungsnachweise
  • Bulgarisch → Deutsch — Geburtsurkunden, Strafregisterauszüge
  • Serbisch/Kroatisch → Deutsch — Heiratsurkunden, Diplome, Gerichtsurteile

Ihre Sprachkombination ist nicht aufgeführt? Nehmen Sie Kontakt auf — wir haben für fast jede Sprache einen vereidigten Übersetzer verfügbar.

Häufig gestellte Fragen

Akzeptiert das BAMF digitale beglaubigte Übersetzungen? Ja, das BAMF akzeptiert in vielen Fällen digitale Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur des vereidigten Übersetzers. Es empfiehlt sich jedoch, beim zuständigen BAMF-Außenstelle vorab nachzufragen, da die Praxis regional variieren kann.

Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig? Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Gültigkeitsdauer für beglaubigte Übersetzungen. Allerdings verlangen manche Behörden — insbesondere das BAMF und die Ausländerbehörden — eine Übersetzung, die nicht älter als 6 Monate ist. Standesämter können sogar Übersetzungen verlangen, die nicht älter als 3 Monate sind. Fragen Sie immer beim Empfänger nach.

Kann ich eine in den Niederlanden beglaubigte Übersetzung in Deutschland verwenden? Nicht ohne Weiteres. Eine Übersetzung, die von einem niederländischen beëdigd vertaler (Rbtv-Register) angefertigt wurde, wird von deutschen Behörden in der Regel nicht anerkannt. Deutsche Stellen verlangen eine Beglaubigung durch einen beim OLG ermächtigten Übersetzer. Ecrivus verfügt über Übersetzer, die in beiden Ländern zugelassen sind, sodass wir Ihnen eine Übersetzung liefern können, die sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden gültig ist.

Was kostet eine Eilübersetzung? Für eine Lieferung innerhalb von 24 Stunden berechnen wir einen Eilzuschlag von ca. 50–70 % auf den Standardpreis. Bei besonders dringenden Fällen (z. B. Gerichtstermin am nächsten Tag) bieten wir auch Same-Day-Lieferung an. Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Termin, und wir finden eine Lösung.

Übernehmen Sie auch die Apostille? Ja. Wir wickeln die gesamte Apostille-Prozedur beim zuständigen Landgericht oder der Landesjustizverwaltung für Sie ab, einschließlich Versand und Abholung der legalisierten Dokumente. Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach an, dass eine Apostille benötigt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 10 Werktage zusätzlich zur Übersetzungszeit.

Muss ich das Originaldokument einsenden? Nein. Ein gut lesbarer Scan (mindestens 300 dpi) oder ein scharfes Foto genügt, um die Übersetzung zu starten. Sollte die empfangende Behörde verlangen, dass das Original der Übersetzung beiliegt, informieren wir Sie vorab.

Werden beglaubigte Übersetzungen aus Österreich in Deutschland anerkannt? In den meisten Fällen ja, insbesondere im Rahmen der EU-Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung. Einige deutsche Behörden bestehen jedoch auf einer Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer. Wir klären dies im Vorfeld mit der zuständigen Stelle, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Kann ich eine beglaubigte Übersetzung auch für mehrere Behörden gleichzeitig verwenden? Grundsätzlich ja. Eine beglaubigte Übersetzung ist nicht auf eine bestimmte Behörde beschränkt. Allerdings verlangen manche Stellen eine beglaubigte Kopie der Übersetzung. Wir können Ihnen auf Wunsch mehrere beglaubigte Exemplare zur Verfügung stellen.


Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung für eine deutsche Behörde, ein Gericht oder einen Notar? Fordern Sie ein kostenfreies Angebot an oder kontaktieren Sie Ecrivus International — wir antworten innerhalb eines Werktages.

Ecrivus International

Das Redaktionsteam von Ecrivus International teilt praktische Einblicke in Übersetzung, Dolmetschen und mehrsprachige Kommunikation. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Sprachbranche bringen wir Wissen aus der täglichen Praxis.

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