Apostille (Haager Übereinkommen 1961)
125 Vertragsstaaten erkennen die Apostille als Legalisation. Schnellster Weg für die meisten Länder außerhalb der EU.
Unternehmensdokumente
Für die Verwendung im Ausland benötigt dieses Dokument in der Regel eine Apostille (Haager Übereinkommen 1961, 125 Vertragsstaaten). Für Nichtvertragsstaaten gilt die konsularische Legalisation über das Auswärtige Amt.
Ausstellende Behörde: Finanzamt — USt-IdNr.-Bescheinigung.
Legalisationsweg
125 Vertragsstaaten erkennen die Apostille als Legalisation. Schnellster Weg für die meisten Länder außerhalb der EU.
Innerhalb der EU gilt häufig direkte Anerkennung (Brüssel IIa/IIb, Verordnung 1191/2016) — keine Apostille oder Legalisation erforderlich.
Für Nichtvertragsstaaten (z.B. Eritrea, Iran, Vietnam, Saudi-Arabien, Irak) gilt konsularische Legalisation über das Auswärtige Amt und die Botschaft.
Schicken Sie uns den Scan, die Zielsprache und das Zielland. Wir bestätigen Apostille- oder Legalisationsweg und einen realistischen Liefertermin im Angebot.