Apostille (Haager Übereinkommen 1961)
125 Vertragsstaaten erkennen die Apostille als Legalisation. Schnellster Weg für die meisten Länder außerhalb der EU.
Persönliche Urkunden
Innerhalb der EU gilt direkte Anerkennung (Brüssel IIa/IIb-Verordnung oder EU-Verordnung 1191/2016) — keine Apostille erforderlich. Für Nicht-EU-Staaten gilt Apostille (Haager Übereinkommen 1961) oder konsularische Legalisation.
Ausstellende Behörde: Familiengericht / Jugendamt.
Legalisationsweg
125 Vertragsstaaten erkennen die Apostille als Legalisation. Schnellster Weg für die meisten Länder außerhalb der EU.
Innerhalb der EU gilt häufig direkte Anerkennung (Brüssel IIa/IIb, Verordnung 1191/2016) — keine Apostille oder Legalisation erforderlich.
Für Nichtvertragsstaaten (z.B. Eritrea, Iran, Vietnam, Saudi-Arabien, Irak) gilt konsularische Legalisation über das Auswärtige Amt und die Botschaft.
Schicken Sie uns den Scan, die Zielsprache und das Zielland. Wir bestätigen Apostille- oder Legalisationsweg und einen realistischen Liefertermin im Angebot.