Apostille (Haager Übereinkommen 1961)
125 Vertragsstaaten erkennen die Apostille als Legalisation. Schnellster Weg für die meisten Länder außerhalb der EU.
Juristische Dokumente
Die Legalisationsroute hängt vom Zielland ab: innerhalb der EU gilt häufig direkte Anerkennung; bei Haager Vertragsstaaten eine Apostille; bei Nichtvertragsstaaten konsularische Legalisation.
Ausstellende Behörde: Gericht (Urteil).
Legalisationsweg
125 Vertragsstaaten erkennen die Apostille als Legalisation. Schnellster Weg für die meisten Länder außerhalb der EU.
Innerhalb der EU gilt häufig direkte Anerkennung (Brüssel IIa/IIb, Verordnung 1191/2016) — keine Apostille oder Legalisation erforderlich.
Für Nichtvertragsstaaten (z.B. Eritrea, Iran, Vietnam, Saudi-Arabien, Irak) gilt konsularische Legalisation über das Auswärtige Amt und die Botschaft.
Schicken Sie uns den Scan, die Zielsprache und das Zielland. Wir bestätigen Apostille- oder Legalisationsweg und einen realistischen Liefertermin im Angebot.