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Unternehmensdokumente

Gesellschafterliste / Aktienregister übersetzen Deutsch ↔ Bosnisch

Für die Verwendung im Ausland benötigt dieses Dokument in der Regel eine Apostille (Haager Übereinkommen 1961, 125 Vertragsstaaten). Für Nichtvertragsstaaten gilt die konsularische Legalisation über das Auswärtige Amt.

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Ausstellende Behörde und Anwendungsfälle

Ausstellende Behörde: Gesellschaft (Gesellschafterliste / Aktienregister).

  • Internationale Geschäftsanmeldung und Handelsregisterauszug
  • M&A- und Due-Diligence-Verfahren
  • EU-Ausschreibungen und KYC-Pflichten (6AMLD)

Legalisationsweg

Apostille, EU-Anerkennung oder konsularische Legalisation?

Apostille (Haager Übereinkommen 1961)

125 Vertragsstaaten erkennen die Apostille als Legalisation. Schnellster Weg für die meisten Länder außerhalb der EU.

Direkte EU-Anerkennung

Innerhalb der EU gilt häufig direkte Anerkennung (Brüssel IIa/IIb, Verordnung 1191/2016) — keine Apostille oder Legalisation erforderlich.

Konsularische Legalisation

Für Nichtvertragsstaaten (z.B. Eritrea, Iran, Vietnam, Saudi-Arabien, Irak) gilt konsularische Legalisation über das Auswärtige Amt und die Botschaft.

Benötige ich eine beglaubigte Übersetzung für mein Unternehmensdokument?
Für ausländische Handelsregistrierungen, M&A-Verfahren, EU-Ausschreibungen oder KYC-Verfahren (6AMLD) ist meist eine beglaubigte oder notariell beurkundete Übersetzung erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen Apostille und konsularischer Legalisation?
Apostille (Haager Übereinkommen 1961) zwischen 125 Vertragsstaaten. Für Nichtvertragsstaaten konsularische Legalisation über das Auswärtige Amt und die Botschaft.
Arbeiten Sie unter NDA?
Ja. Vertraulichkeitsvereinbarungen sind Standardbestandteil von M&A- und Due-Diligence-Projekten.

Bereit, Ihr Dokument übersetzen zu lassen?

Schicken Sie uns den Scan, die Zielsprache und das Zielland. Wir bestätigen Apostille- oder Legalisationsweg und einen realistischen Liefertermin im Angebot.