Ihr Weg
Konsularische Legalisation
Für Nichtvertragsstaaten (z.B. Eritrea, Iran, Vietnam, Saudi-Arabien, Irak) gilt konsularische Legalisation über das Auswärtige Amt und die Botschaft.
- Fachübersetzung Ihres Dokuments
- Legalisation über das Außenministerium
- Legalisation durch die Botschaft des Ziellandes