Ihr Weg
Direkte EU-Anerkennung
Innerhalb der EU gilt häufig direkte Anerkennung (Brüssel IIa/IIb, Verordnung 1191/2016) — keine Apostille oder Legalisation erforderlich.
- Beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments
- Innerhalb der EU oft keine Apostille erforderlich (Verordnung 1191/2016)
- Direkt im Zielland verwendbar