Apostille (Haager Übereinkommen 1961)
125 Vertragsstaaten erkennen die Apostille als Legalisation. Schnellster Weg für die meisten Länder außerhalb der EU.
Juristische Dokumente
Die Legalisationsroute hängt vom Zielland ab: innerhalb der EU gilt häufig direkte Anerkennung; bei Haager Vertragsstaaten eine Apostille; bei Nichtvertragsstaaten konsularische Legalisation.
Die Legalisationsroute hängt vom Zielland ab: innerhalb der EU gilt häufig direkte Anerkennung; bei Haager Vertragsstaaten eine Apostille; bei Nichtvertragsstaaten konsularische Legalisation.
Legalisationsweg
125 Vertragsstaaten erkennen die Apostille als Legalisation. Schnellster Weg für die meisten Länder außerhalb der EU.
Innerhalb der EU gilt häufig direkte Anerkennung (Brüssel IIa/IIb, Verordnung 1191/2016) — keine Apostille oder Legalisation erforderlich.
Für Nichtvertragsstaaten (z.B. Eritrea, Iran, Vietnam, Saudi-Arabien, Irak) gilt konsularische Legalisation über das Auswärtige Amt und die Botschaft.
Wir arbeiten ausschließlich mit beim Gericht öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer (§ 189 GVG). Ihre Übersetzung wird von deutschen und ausländischen Behörden anerkannt.
Wir übersetzen täglich Dokumente von Gericht (Urteil). Unsere Fachübersetzer kennen den DE-Kontext und internationale Entsprechungen.
Routing je nach Zielland: Apostille (Haager Übereinkommen 1961) oder konsularische Legalisation.
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